Mikrochip mit der Aufschrift 'AI Act' auf einer Europa-Karte, symbolisiert Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Europa.

Neuer eLearning-Kurs vermittelt KI-Basiswissen

Seit 1. August 2024 ist die neue EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (AI Act) in Kraft. Die im AI Act geregelten Pflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen gelten in aller Regel nicht sofort, sondern erst in zwei Jahren. Eine Ausnahme bilden Schulungspflichten; diese gelten bereits ab 2. Februar 2025: In Art. 4 AI Act heißt es wörtlich:

Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen […]. 

Gemäß AI Act Erwägungsgrund 20 soll die KI-Kompetenz dazu beitragen, fundierte Entscheidungen über KI-Systeme zu treffen und zu verstehen, wie sich mithilfe von KI getroffene Entscheidungen auf Betroffene auswirken werden. Auch sollten Kenntnisse vermittelt werden, um die angemessene Einhaltung und die ordnungsgemäße Durchsetzung des AI Act sicherzustellen.

Um dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, haben wir für Sie zwei eLearning-Kurse entwickelt:
Zum einen stellen wir Ihnen einen Grundkurs zur Verfügung, der den mit Künstlicher Intelligenz befassten Beschäftigten ein ausreichendes Grundwissen über den Einsatz von KI im Unternehmen, den damit verbundenen Risiken und den im AI Act geregelten Grundsätzen vermittelt.
Zum anderen haben wir einen eLearning-Kurs erstellt, der sich detailliert an KI-Projektverantwortliche richtet, der detailliert auf die mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz verbundenen Dokumentations-, Informations- und Registrierungspflichten eingeht und beschreibt, wie diese praxisgerecht umgesetzt werden können.

Interessiert? Sprechen Sie uns an!